
Fachinformation für Ärzte
Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit mit den betreuenden Haus- und Fachärzten unserer Patienten, denn nur gemeinsam ist die Betreuung Schwerstkranker möglich und sinnvoll. Wir wünschen uns enge Absprachen und möchten die betreuenden Hausärzte entlasten.
Unser Team aus Palliativmedizinern und Palliativ-Care-Fachkräften erbringt sämtliche SAPV-Leistungen (Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung), die seit 2007 im Leistungskatalog der Krankenkassen gesetzlich verankert sind.
Die palliative Versorgung unseres Teams beinhaltet:
- Information und Beratung von Patienten, Angehörigen und Fachdiensten
- Schmerztherapie und Behandlung von weiteren belastenden Symptomen
- Ambulante Punktion von Aszites und Pleuraerguss
- Hilfe bei physischer, psychosozialer und spiritueller Belastung
- Enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten
- Vermittlung weiterer Dienste: Pflegedienste, Physio-, Atem- und Kunsttherapeuten, Hospizdienste zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizbegleiter etc.
- 24-Stunden-Rufbereitschaft für unsere Patienten und deren Angehörige (die 24-Stunden-Rufbereitschaft gilt für alle Patienten der Teilversorgung)
- Vermeidung von unerwünschten Krankenhauseinweisungen
- Erstellung eines Medikamenten- und Krisenplanes in Absprache mit den behandelnden Ärzten
- Unterstützung in schwierigen familiären und sozialen Situationen,
- Unterstützung bei ethischen Konfliktsituationen und Therapiezieländerungen
Unter der Telefonnummer 089 / 215 511 244 können Sie Patienten bei uns anmelden.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Für weitere Fragen und Informationen stehen wir gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Ein wichtiger Hinweis für alle Hausärzte:
Die Palliativziffern 03370 – 03373 nach EBM sind für betreuende Hausärzte weiterhin berechnungsfähig, auch wenn der Patient in der bei uns üblichen Teilversorgung durch SAPV ist.
Für das Ausstellen einer SAPV-Verordnung (Formblatt 63) kann durch die verordnenden Ärzte die Ziffer 01425 (entsprechend 25 €) und für das Ausstellen einer Folgeverordnung die Ziffer 01426 (entsprechend 15 €) berechnet werden.